Antrag auf erweiterte kommunale Verkehrsüberwachung

Gestellt auf der Bürgerversammlung in Schrobenhausen am 29.10.2025

Behandelt in der 77. Stadtratssitzung am 24.2.2026: Das Kontingent für die Verkehrsüberwachung wird auf 30 Stunden / Monat erhöht. 20 : 4 angenommen. (Hundseder, Reisner J., Huesmann und Koppold)

Start ist am 1. Mai 2026.

Antrag: Der Stadtrat möge beschließen: Die Stadt Schrobenhausen intensiviert zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Überwachung des Straßenverkehrs, insbesondere der Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, durch die Erweiterung der kommunalen Verkehrsüberwachung und Erhöhung des Stundenkontingents des hierfür beaufragten Dienstleisters. Sollte eine Durchführung in Eigenverantwortung nicht sinnvoll oder wirtschaftlich umsetzbar sein, tritt die Stadt hierfür einem geeigneten kommunalen Zweckverband bei oder schließt eine entsprechende Zweckvereinbarung mit diesem ab. (* handschriftliche Erweiterung des Antrags bei Antragstellung am 29.10.2025)

Begründung: In den Bürgerversammlungen 2025 haben Bürger aus allen Ortsteilen wiederholt auf Geschwindigkeitsüberschreitungen und mangelnde Verkehrssicherheit hingewiesen. Appelle an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer haben bislang keine nachhaltige Verbesserung bewirkt. Nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sind nicht nur die Polizei, sondern gemäß § 88 Abs. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht (ZustV) auch die Gemeinden befugt, Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – insbesondere Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen – zu verfolgen und zu ahnden. Diese Aufgaben können nach § 88 Abs. 3 Nr. 3 ZustV eigenständig oder im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit wahrgenommen werden. Das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) eröffnet hierfür auch die Möglichkeit, entsprechende Zweckverbände zu bilden oder bestehenden Zweckverbänden beizutreten. Ein bewährtes Beispiel ist der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, dem bereits über 240 bayerische Kommunen angehören, darunter auch mehrere Gemeinden im Ingolstädter und Augsburger Raum sowie Pfaffenhofen. Soll der Nutzen der erweiterten Verkehrsüberwachung zunächst erprobt werden, bietet sich statt dem Beitritt in den Zweckverband alternativ auch der Abschluss einer zeitlich beschränkten Zweckvereinbarung an. Dies würde der Stadt Schrobenhausen ermöglichen, die Verkehrsüberwachung effizient, rechtssicher und zügig zu intensivieren – im Interesse der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger.
Andreas Wenger
Klaus Toll

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